Die AAB weist auf ihre langjährige Praxis hin, wonach die Umrechnung von Fremdwährungen in Schweizer Franken anhand des jeweiligen Tageskurses zum Zeitpunkt der entsprechenden Stipendienverfügung erfolge. Diese Praxis sei von der Erziehungsdirektion in ihrem Entscheid vom 23. Mai 2016 i. S. I. K. bestätigt worden. Die AAB könne sich nicht auf einen Jahresdurchschnittskurs beziehen, da sie die Bemessung eines allfälligen Ausbildungsbeitrages während eines Ausbildungsjahres vornehme, das meist am 1. August beginne und am 31. Juli des folgenden Jahres ende.