In ihren Bemerkungen ergänzt sie, für das Ausbildungsjahr 2015/2016 werde auf die Einkünfte für das Steuerjahr 2014 abgestellt und nicht auf das normalerweise von August bis Juli dauernde Ausbildungsjahr. Dies sei ein ernsthafter und sachlicher Grund, auf den Jahresdurchschnittskurs des Kalenderjahres 2014 abzustellen.