A____ rügt, dass bei der Umrechnung der Einnahmen ihres Vaters der Jahresdurchschnittskurs und nicht der Tageskurs zum Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung verwendet werden solle. Da die Wechselkurse im Verlauf des Jahres um einige Rappen schwankten, könne der ganze umgerechnete Einkommensbetrag für das Stipendienbudget schon einige Tausend Franken differieren, was aus dem Vergleich der berücksichtigten Einnahmen für die Verfügungen 2014/2015 und 2015/2016 ersichtlich sei. In ihren Bemerkungen ergänzt sie, für das Ausbildungsjahr 2015/2016 werde auf die Einkünfte für das Steuerjahr 2014 abgestellt und nicht auf das normalerweise von August bis Juli dauernde Ausbildungsjahr.