NIS, was hochgerechnet auf ein Jahr den Betrag von 156'792 NIS ergibt. Bei den anrechenbaren Kosten ist festzuhalten, dass die Ehefrau des Vaters der Beschwerdeführerin bei der Haushaltgrösse und bei der medizinischen Grundversorgung mitberücksichtigt werden muss. Die drei gemeinsamen Kinder der Ehegatten ____ wären bei der Berechnung des Familienbudgets zu berücksichtigen, wenn sie noch im gemeinsamen Haushalt mit ihren Eltern leben würden (Art. 14 Abs. 1 ABV), was unbestrittenermassen nicht der Fall ist.