Haushalt lebenden Familienmitglieder (leiblicher Elternteil, Stiefelternteil, eigene und gemeinsame Kinder) und die Steuern und der Einkommensfreibetrag im Verhältnis der Einkommen aufzuteilen. Ein im Budget des Stiefelternteils resultierender Einnahmenüberschuss wurde auf die unterhaltsberechtigten Personen (eigene und gemeinsame Kinder sowie Ehepartner) aufgeteilt und der entsprechende Betrag im Budget des leiblichen Elternteils als Einkommen berücksichtigt.