Von diesen Erwerbseinkünften wurde dem Ehepaar für Steuern bzw. Gebühren im September 2014 1071 NIS und im Oktober 2015 256 NIS in Abzug gebracht. Schliesslich befindet sich eine übersetzte handschriftliche Notiz des Vaters an die Beschwerdeführerin in den Akten, wonach das Haus, in welchem er mit seiner Ehefrau wohnt, dem ____ gehört und sie dafür keine Miete bezahlen.