Im persönlichen Budget werden die Verhältnisse der oder des Auszubildenden erfasst (Art. 25 Abs. 1 ABV), wobei das aktuelle Einkommen während der Ausbildung und das ausgewiesene Vermögen berücksichtigt werden (Art. 17 Abs. 3 ABG). Die anerkannten Lebenshaltungskosten werden auf Grund in der Schweiz allgemein anerkannter Richtwerte ermittelt. Sie sind nach oben begrenzt (Art. 17 Abs. 4 ABG). Seite 4 von 16 Erziehungsdirektion des Kantons Bern 2.2 Berechnungen im Familienbudget 2.2.1 Argumente der Parteien