Umstritten ist, ob der Beschwerdeführerin ein höherer als der von der AAB gewährte Ausbildungsbeitrag von 2'661 Franken zusteht. Es ist zu prüfen, ob das Familienbudget des Vaters der Beschwerdeführerin richtig berechnet wurde (Ziffer 2.2), ob dabei auf einem Seite 3 von 16 Erziehungsdirektion des Kantons Bern Jahresmittelkurs für die Währungsumrechnung abzustellen ist (Ziffer 2.3) und ob ein Einkommensfreibetrag in der Höhe von 4'800 Franken auf den bezogenen Invalidenrenten und Ergänzungsleistungen im persönlichen Budget der Beschwerdeführerin zu gewähren ist (Ziffer 2.4).