Die AAB hat in der neuen Verfügung im Familienbudget des Vaters der Beschwerdeführerin die Vermögensaufrechnung und damit das Total der anrechenbaren jährlichen Einnahmen angepasst und in deren persönlichen Budget nachträglich Ausbildungskosten in der Höhe von 74 Franken berücksichtigt. Damit hat die AAB den diesbezüglichen Begehren der Beschwerdeführerin entsprochen. Deren Beschwerde ist insofern gegenstandslos geworden.