5. Am 19. August 2016 reichte die AAB eine ergänzende Stellungnahme ein und hob die angefochtene Verfügung auf. Gleichzeitig sprach sie A____ für das Ausbildungsjahr 2015/2016 neu einen Ausbildungsbeitrag von 2’661 Franken für 12 Monate zu. 6. Mit Schreiben vom 23. September 2016 hielt A____, nun vertreten durch ihren Rechtsanwalt, ihre Beschwerde auch gegen die neue Verfügung vom 19. August 2016 aufrecht und reichte ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein. 7. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 27. September 2016 wurde den Parteien der Entscheid der Erziehungsdirektion in Aussicht gestellt. Rechtliche Prüfung und Begründung