Die Universität Bern habe das Gebot von Treu und Glauben verletzt, weil bis Januar 2017 keine Anhaltspunkte bestanden hätten, dass die befristete Anstellung nicht weitergeführt würde. Weiter habe die Universität Bern die Bestimmungen zur Verbesserung der Situation langjähriger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter missachtet. Weiter beanstandet der Beschwerdeführer, er sei während rund acht Jahren jeweils befristet mit Kettenarbeitsverträgen angestellt worden, obschon seine Anstellung während geraumer Zeit nicht mit Drittmitteln finanziert worden sei.