Ansonsten blieb der Erziehungsdirektor in seiner Antwort aber neutral und verwies den Beschwerdeführer an die Universität, welche gemäss ihrer internen Richtlinie das Gespräch mit ihm suchen sollte. Bei dem Schreiben des Erziehungsdirektors handelt es sich somit um eine Beantwortung des E-Mails des Beschwerdeführers, welche keinerlei juristische oder sonstige Wertung der Darstellungen des Beschwerdeführers enthält. Ein weiterer Austausch zwischen dem Erziehungsdirektor und dem Beschwerdeführer fand nicht statt. Somit ist in keiner Weise dargetan oder ersichtlich, inwiefern der Erziehungsdirektor in der zu entscheidenden Rechtsfrage nicht mehr offen sein sollte.