In seiner Antwort drückte der Erziehungsdirektor zwar seine Betroffenheit über die Situation des Beschwerdeführers aus und schrieb, er würde es ausserordentlich bedauern, wenn tatsächlich allein die Vermeidung allfälliger Sonderrentenansprüche zur Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages geführt hätte. Ansonsten blieb der Erziehungsdirektor in seiner Antwort aber neutral und verwies den Beschwerdeführer an die Universität, welche gemäss ihrer internen Richtlinie das Gespräch mit ihm suchen sollte.