Der Beschwerdeführer hat in seiner Nachricht die Begebenheiten aus seiner Sicht geschildert und sinngemäss festgehalten, er müsse die Universität Bern wegen neuer Rechtsgrundlagen in der Universitätsverordnung verlassen, die auf den Schutz von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zielten. In seiner Antwort drückte der Erziehungsdirektor zwar seine Betroffenheit über die Situation des Beschwerdeführers aus und schrieb, er würde es ausserordentlich bedauern, wenn tatsächlich allein die Vermeidung allfälliger Sonderrentenansprüche zur Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages geführt hätte.