Der Erziehungsdirektor hat in einer E-Mail vom 17. März 2017 um 14.34 Uhr ein Schreiben des Beschwerdeführers beantwortet (Beilage 7 zur Stellungnahme der Universität vom 15. September 2017). Der Beschwerdeführer hat in seiner Nachricht die Begebenheiten aus seiner Sicht geschildert und sinngemäss festgehalten, er müsse die Universität Bern wegen neuer Rechtsgrundlagen in der Universitätsverordnung verlassen, die auf den Schutz von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zielten.