Rechtliche Prüfung und Begründung 1 Sachurteilsvoraussetzungen 1.1 Anfechtungsobjekt und Zuständigkeit der Erziehungsdirektion Die Universität lehnte mit Schreiben vom 8. Juni 2017 und vom 4. Juli 2017 den Erlass der einer anfechtbaren Verfügung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab. Der Beschwerdeführer beantragt, die Universitätsleitung sei anzuweisen, eine Verfügung zu erlassen.