Mit Eingabe vom 22. Juni 2017 an die Personalabteilung beantragte A___ den Erlass einer anfechtbaren Verfügung bezüglich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Mit Schreiben vom 4. Juli 2017 hielt Personalabteilung erneut fest, dass vorliegend keine Verfügung erlassen werde.