Die Personalabteilung der Universität Bern hielt mit Schreiben vom 8. Juni 2017 fest, dass A___ im Rahmen des Projektes Y angestellt sei, dessen Finanzierung durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation nur bis am 30. Juni 2017 zugesagt sei. Ein weiterer Projektfortgang sei nicht gesichert, weshalb der Arbeitsvertrag von A___ bis zum genannten Zeitpunkt befristet worden sei.