1. A___ war seit dem 1. September 2003 in wechselnden Funktionen und stets mit befristeten Arbeitsverträgen am Institut X der Universität Bern angestellt. Zuletzt übte er seit dem 1. Januar 2011 die Funktion eines Projektleiters V aus. Die letzte Anstellung wurde vom 1. Januar 2017 bis am 30. Juni 2017 befristet. Mit Eingabe vom 15. Mai 2017 beanstandete A___, vertreten durch seinen Rechtsanwalt, beim Institut X die Beendigung seiner Anstellung auf den 30. Juni 2017. Er beantragte, ihm sei ein unbefristeter Arbeitsvertrag zu unterbreiten, der die Weiterführung der Anstellung zu mindestens den bisherigen Bedingungen gewährleiste.