Auch damit wird aber eine Fachausbildung in den Finanz- und Rechnungswesen im Berufsmaturitätslehrgang, Wirtschaft und Gesellschaft in der Grundbildung Kaufleute EFZ und Wirtschaft sowie Gesellschaft in der Grundbildung Detailhandelsfachleute EFZ nicht oder nur in kleinen Teilbereichen erfüllt. Lehrkräfte mit einem Lehrdiplom für die Sekundarstufe I verfügen zudem über eine pädagogisch-didaktische Ausbildung, die nicht auf die Sekundarstufe II ausgerichtet ist. Sie erfüllen damit gemäss Art. 29 Abs. 2 LAV die Ausbildungsanforderungen in wichtigen Teilen nicht, womit der Vorstufenabzug von 20 Prozent anzuwenden ist. Damit wird A____