Kaufmännische Grundbildung / Detailhandel → Diplomstudiengang: IKA-/W&G-/Sprachlehrpersonen im Hauptberuf → Zulassungsbedingungen im Detail: Kaufmännischer Bereich [WuG]; zuletzt besucht am 5. September 2016) und verfügen damit nicht über die entsprechende pädagogisch-didaktische Ausbildung. Insgesamt erfüllen sie deshalb gemäss Art. 29 Abs. 2 LAV die Ausbildungsanforderungen in wichtigen Teilen nicht und sind mit einem Vorstufenabzug von 20 Prozent zu belegen. Damit ergibt sich für A____ mit seinem Vorstufenabzug von zehn Prozent keine rechtsungleiche Behandlung.