Es ist nicht bekannt, ob solche Einstufungen bisher überhaupt vorgenommen worden sind. Eine entsprechende Praxis der APD und der Vorinstanzen gemäss der in Ziffer 1.1 erwähnten Einstufungstabelle müsste effektiv bestehen, von den betroffenen Schulen einheitlich angewendet und von der APD durchgesetzt und nicht aufgegeben werden, damit tatsächlich geprüft werden könnte, ob der gleiche Vorstufenabzug für eidgenössisch diplomierte Berufsfachschullehrkräfte des Fachbereichs Wirtschaft und Gesellschaft vor dem Rechtsgleichheitsgebot stand hält.