es gerechtfertigt, im Rahmen des Gehaltssystems, welches entweder einen Vorstufenabzug von zehn oder von 20 Prozent vorsehe, Lehrkräfte mit fachlichem Bachelorabschluss sowohl mit wie ohne pädagogisch-didaktische Ausbildung mit demselben Vorstufenabzug von zehn Prozent einzustufen. Umgekehrt wäre es nicht haltbar, Letztere mit einem Vorstufenabzug von 20 Prozent zu belegen und sie damit Lehrkräften gleich zu stellen, die auch nicht über die umfangreichere und als gewichtiger erscheinende Fachausbildung verfügten.