A____ war, wie sich sowohl aus seinen eigenen Darstellungen wie auch aus den Ausführungen der WST ergibt, vor dem 1. August 2015 ohne Vorstufenabzug in die GK 15 eingestuft gewesen. Diese Einstufung war klarerweise falsch. Gemäss der bis 31. Juli 2015 gültigen Fassung von Art.