Mit dem Fachhochschuldiplom statt des geforderten universitären Masterabschlusses und den dargelegten geringeren Studienleistungen erfüllt A____ zusammen mit seinem als gleichwertig erachteten Diplom des EHB als Berufsfachschullehrer für den berufskundlichen Unterricht die Ausbildungsanforderungen zwar nicht vollständig aber insgesamt zweifellos in wichtigen Teilen. Gemäss Art. 29 Abs. 2 LAV führt dies zu dem von der WST verfügten Vorstufenabzug von zehn Prozent.