dung erfüllt sind, verzichtet werden. Vielmehr werden die einzelnen Aspekte ganzheitlich betrachtet (Vortrag der Erziehungsdirektion vom 26. Februar 2014 an den Regierungsrat zur Änderung der Verordnung über die Anstellung der Lehrkräfte [LAV], S. 8; abrufbar unter www.erz.be.ch → Anstellung Lehrkräfte → Rechtliche Grundlagen → LAG- und LAV- Änderungen → Vortrag zur LAV-Revision; zuletzt besucht am 5. September 2016). Mit dem Fachhochschuldiplom statt des geforderten universitären Masterabschlusses und den dargelegten geringeren Studienleistungen erfüllt A__