Dies führt entsprechend entweder zu einem Vorstufenabzug von zehn Prozent oder zu einem solchen von 20 Prozent. Der Verordnungsgeber hat eine Überarbeitung bzw. Vereinfachung des Systems der Vorstufenabzüge für erforderlich erachtet, weil die bisherigen Regelungen einen sehr hohen Detaillierungsgrad aufwiesen und es zunehmend schwieriger war, die Vielfalt der möglichen Bildungswege der Lehrkräfte abzubilden. Dies traf insbesondere im Bereich der beruflichen Grundbildung zu.