Wie unter Ziffer 2.2.1 dargelegt, setzt eine Einstufung in die GK 15 ohne Vorstufenabzug für den Unterricht in Wirtschaft und Gesellschaft an einer kaufmännischen Berufsfachschule und für den Unterricht an einer Berufsmaturitätsschule voraus, dass die Lehrkraft in diesem Fachbereich über ein Lehrdiplom für Maturitätsschulen mit integrierter berufspädagogischer Qualifikation oder ein HLA-Diplom verfügt.