Personen, die ein Diplom einer Höheren Wirt- schafts- und Verwaltungsschule HWV besitzen, können nach der Anerkennung der ersten Fachhochschuldiplome den entsprechenden Fachhochschultitel beantragen, sofern sie sich über eine mindestens fünfjährige anerkannte Berufspraxis oder über den Besuch eines Nachdiplomkurses auf Hochschulstufe ausweisen können (Art. 26 Abs. 1 der Verordnung über Aufbau und Führung von Fachhochschulen vom 11. September 1996 (FHSV; SR 414.711). A____ hat offenbar den entsprechenden Fachhochschultitel nicht beantragt, jedenfalls hat die WST mit den Vorakten lediglich dessen Diplom als Betriebsökonom HWV eingereicht.