Aus ihrer Sicht sei A____ auf Grund seines beruflichen Werdeganges den Lehrpersonen mit Höherem Lehramt gleichzustellen. Durch den hohen Abzug in der GK 15 würden ihre Berufsfachschullehrer mit Hochschulabschluss tiefer entlöhnt als Lehrpersonen der "übrigen Fächer" in der GK 13. Dadurch stimme das Lohngefüge an der Schule nicht mehr. Störend sei auch die Tatsache, dass jemand mit einem Bachelor ohne jede pädagogische Ausbildung genau gleich eingereiht werde wie jemand mit einer vollumfänglichen Lehrerausbildung von 1'800 Lernstunden. 2.2 Vorstufenabzug 2.2.1 Rechtliche Grundlagen