Die Anstellungsverfügung mit der Gehaltseinstufung entspreche den rechtlichen Rahmenbedingungen des Kantons Bern voll und ganz, man bringe aber für das Anliegen von A____ Verständnis auf. Auch für die Schulleitung der WST sei nicht nachvollziehbar, dass dieser im Kanton Bern in der GK 15 einen Vorstufenabzug in Kauf nehmen müsse, obwohl er gemäss Bundesgesetzgebung über die vollständige fachliche und pädago- gisch-didaktische Qualifikation als Lehrperson für Wirtschaft und Recht in der kaufmännischen Grundbildung und für die Berufsmaturität verfüge. Aus ihrer Sicht sei A____ auf Grund seines beruflichen Werdeganges den Lehrpersonen mit Höherem Lehramt gleichzustellen.