Gemäss Anhang 1 zur LAV würden Wirtschaft und Recht wie die meisten Fächer an Kaufmännischen Berufsschulen in die GK 15 eingestuft, während die übrigen Fächer in der GK 13 seien. Der Vorstufenabzug von 10 Prozent bei Berufsfachschullehrern führe in den meisten Fällen, d. h. bis zur Gehaltsstufe 60, zu einem tieferen Lohn als bei den Lehrkräften der "übrigen Fächer" in der GK 13 (ohne Vorstufenabzug), obwohl für den Unterricht in den meisten "übrigen Fächer" kein Hochschulabschluss im Fachbereich vorausgesetzt werde. Allein dieser Vergleich zeige auf, wie unlogisch und wenig durchdacht diese Einstufung erfolgt sei.