Vermutungsweise sei ein historisch bestandener Abzug im Rahmen der Vereinfachung auf zwei Vorstufenabzüge (10 Prozent und 20 Prozent) einfach übernommen worden, ohne die Sachlage erneut zu beurteilen. Damit würden ausgerechnet diejenigen Lehrkräfte benachteiligt, welche die Erfahrung aus dem dualen Berufsbildungssystem und der kaufmännischen Berufspraxis sowie das Wissen aus dem Berufspädagogikstudium in den Berufsschulunterricht einbrächten.