Statt diesen sachlich wie gesetzlich nicht nachvollziehbaren Abzug mit der neuen LAV zu hinterfragen und zu korrigieren, sei er nun gar verschärft und auf zehn Prozent erhöht worden. Dies führe zu einer Ungleichbehandlung der beiden gleichwertig und vollständig ausgebildeten Lehrergruppen und lasse sich weder mit sachlichen noch rechtlichen Argumenten begründen. Vermutungsweise sei ein historisch bestandener Abzug im Rahmen der Vereinfachung auf zwei Vorstufenabzüge (10 Prozent und 20 Prozent) einfach übernommen worden, ohne die Sachlage erneut zu beurteilen.