Die Ausbildungsanforderungen erfüllten auch Gymnasiallehrkräfte mit einem Diplom für das Höhere Lehramt (HLA) in den der Ausbildung entsprechenden Fächern. Schon in der Vergangenheit seien eidgenössisch diplomierte Berufsfachschullehrer im Gegensatz zu Lehrkräften mit HLA mit einem Vorstufenabzug von fünf Prozent belegt worden, wobei dies nicht an allen Schulen gleich interpretiert und umgesetzt worden sei. Statt diesen sachlich wie gesetzlich nicht nachvollziehbaren Abzug mit der neuen LAV zu hinterfragen und zu korrigieren, sei er nun gar verschärft und auf zehn Prozent erhöht worden.