46 der Verordnung vom 19. November 2003 über die Berufsbildung (BBV; SR 412.101) definierten und in Dokumenten des Staatsekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erläuterten Ausbildungsanforderungen an Lehrkräfte in der schulischen Grundbildung und in der Berufsmaturität voll und ganz. A____ macht sinngemäss geltend, der Kanton halte sich mit seinen Bestimmungen zur Gehaltseinstufung nicht an die bundesrechtlichen Vorgaben.