A____ führt aus, er sei auf ungerechtfertigte Weise von einem Vorstufenabzug von zehn Prozent betroffen. Als eidgenössisch diplomierter Berufsfachschullehrer der Fachrichtung Wirtschaft verfüge er über ein explizit auf den Wirtschaftsunterricht an Kaufmännischen Berufsfachschulen ausgerichtetes berufspädagogisches Studium sowie einen Fachhochschulabschluss als Betriebsökonom FH. Damit erfülle er die in Art. 46 der Verordnung vom 19. November 2003 über die Berufsbildung (BBV;