Umstritten und zu prüfen ist, ob die WST die Gehaltseinstufung von A____ ab dem 1. August 2015 für seine Unterrichtsfunktion als Lehrkraft für Wirtschaft, Gesellschaft und Finanz- und Rechnungswesen an der Berufsfach- bzw. der Berufsmaturitätsschule zu Recht mit einem Vorstufenabzug von zehn Prozent vorgenommen hat (Ziffer 2.2) oder ob damit das Rechtsgleichheitsgebot (Ziffer 2.3) oder der Grundsatz von Treu und Glauben (Ziffer 2.4) verletzt worden sind. Seite 4 von 17 Erziehungsdirektion des Kantons Bern 2.1 Argumente der Parteien 2.1.1 Argumente von A____