BSG 430.251.0]). Sie ist als Verwaltungsverordnung zu bezeichnen (Ulrich Häfelin/Georg Müller/Felix Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Auflage, Zürich/St. Gallen 2016, Rz. 83). Verwaltungsverordnungen sind nach herrschender Lehre keine Rechtsquellen des Verwaltungsrechts, da sie keine Rechtsnormen enthalten, Seite 2 von 17 Erziehungsdirektion des Kantons Bern