Die im Rechtsbegehren 3 erwähnte Einstufungstabelle Sekundarstufe II (Beschwerdebeilage 5), in welcher ein Abzug für eidgenössisch diplomierte Berufsfachschullehrer gestrichen werden soll, ist ein internes Arbeits- und Hilfsmittel, welches die Abteilung Personaldienstleistungen (APD) des Amts für zentrale Dienste der Erziehungsdirektion erstellt und zur Sicherstellung rechtsgleicher Einstufungen den gehaltsverarbeitenden Schulen der Sekundarstufe II zur Verfügung hat (vgl. Art. 28 Abs. 2 und 4 der Verordnung vom 28. März 2007 über die Anstellung der Lehrkräfte [LAV; BSG 430.251.0]).