Gesellschaft an kaufmännischen Berufsschulen erfüllten. 3. Die WST reichte am 25. November 2015 ihre Stellungnahme und die Vorakten ein. Sie stellte keinen Antrag. 4. A____ erklärte mit Schreiben vom 21. Dezember 2015, er halte an der Beschwerde fest. 5. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 23. Dezember 2015 wurde den Parteien der Entscheid des Erziehungsdirektors in Aussicht gestellt. Rechtliche Prüfung und Begründung 1 Sachurteilsvoraussetzungen 1.1 Anfechtungsobjekt Anfechtungsobjekt des vorliegenden Beschwerdeverfahrens bildet die Anstellungsverfügung vom 5. Oktober 2015.