Im September 2012 habe die Beschwerdeführerin ein Gesuch um Überprüfung der Einstufung eingereicht. Dabei habe sie mitgeteilt, dass sie auf Anraten von Frau X (EDK) seit Herbstsemester 2011 an der PHBern mit dem Ziel studiere, ein Diplom in schulischer Heilpädagogik zu erwerben. Gestützt auf die eingereichten Leistungsnachweise sowie der Verfügung vom 18. Oktober 2011 in Sachen Anerkennung von Vorleistungen der PHBern sei der Vorstufenabzug mit Wirkung ab dem 1. August 2012 von 30 Prozent auf 15 Prozent reduziert worden.