Weiter sei sie erst im August 2012 durch ein Telefonat mit einer Mitarbeiterin des Rechtsdiensts der Erziehungsdirektion auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht worden, das Anerkennungsschreiben der PHBern als Beleg für das Erfüllen der pädagogischdidaktischen und fachlichen Ausbildungsanforderungen im Zuge eines Wiedererwägungsgesuchs einzureichen. Hätte sie bereits im Oktober 2011 um die Relevanz dieses Schreibens gewusst, hätte sie es selbstverständlich früher eingereicht. 2.2.2 Abteilung Personaldienstleistungen