Massgebend seien nicht ausschliesslich die aktuellen Leistungsausweise der PHBern, sondern vielmehr ihr Bachelor- und Masterzeugnis sowie das Schreiben der PHBern hinsichtlich der Anerkennung von Vorleistungen. Daher frage sie sich, ob die rückwirkende Gehaltsanpassung nicht bereits per Oktober 2011 erfolgen müsste.