a Ist entweder die pädagogisch-didaktische oder die fachliche Ausbildung nur teilweise abgeschlossen, werden mindestens 7,5 Prozent vom Grundgehalt abgezogen. b Fehlt entweder die abgeschlossene pädagogisch-didaktische oder die fachliche Ausbildung vollumfänglich, werden mindestens 15 Prozent vom Grundgehalt abgezogen. c Fehlen sowohl die abgeschlossene pädagogisch-didaktische als auch die abgeschlossene fachliche Ausbildung, werden mindestens 25 Prozent vom Grundgehalt abgezogen.