Mit Schreiben vom 17. September 2012 ersuchte die Beschwerdeführerin die APD, ihre Einstufung zu überprüfen. Am 24. September 2012 reichte sie bei der APD Leistungsnachweise sowie eine Verfügung betreffend Anerkennung von Vorleistungen der Pädagogischen Hochschule Bern (PHBern) ein. Gestützt auf die eingereichten Unterlagen verfügte die APD am 3. Oktober 2012 die Einstufung in die Gehaltsklasse 10 mit Gehaltsstufe -11 unter Berücksichtigung eines Vorstufenabzuges von 15 Prozent ab 1. August 2012.