Ein mögliches, die erwähnten Kriterien berücksichtigendes Bemessungssystem wird an Hand des nachfolgenden Beispiels aufgezeigt: Beträgt der Anteil des Anwendungsbereichs einer qualifizierten Zusatzausbildung an der Gesamtfunktion 50 Prozent (oder Bewertungsstufe "mittel") und kann sie dort "regelmässig" (50 Prozent) angewendet werden, wäre die direkte Umsetzbarkeit im Umfang von zirka einem Viertel (50 Prozent von 50 Prozent) gegeben und damit mit zwei von maximal acht möglichen Gehaltsstufen zu honorieren.