Anschliessend ist zu prüfen, wie oft die Zusatzausbildung im definierten Bereich tatsächlich zur Anwendung gelangt. Möglich ist auch hier eine Bewertung in Prozenten oder eine Bewertung mit Stufen wie "dauernd" (entspräche 100 Prozent), "häufig" (75 Prozent), "regelmässig" (50 Prozent), "gelegentlich" (25 Prozent) und "selten bzw. nie" (0 Prozent). Aus dem Anteil des Anwendungsbereichs an der Gesamtfunktion und der Häufigkeit der Anwendung muss sich die Anzahl der anrechenbaren Gehaltsstufen ergeben. Dafür müssen die beiden Faktoren in sachgerechter Weise verknüpft werden.