Es ist deshalb erst zu prüfen, in welchem Teilgebiet der Funktion die Zusatzausbildung tatsächlich angewendet wird und welchem Anteil an der Gesamtfunktion dieses Teilgebiet entspricht. Bei der Unterrichtsfunktion ist darauf abzustellen, dass im Rahmen des Berufsauftrages auf die Teilgebiete "Unterrichten, Erziehen, Beraten, Begleiten" total 85 Prozent der Jahresarbeitszeit (JAZ), auf "Mitarbeit" und "Zusammenarbeit" zusammen 12 Prozent Seite 17 von 20 Erziehungsdirektion des Kantons Bern