Die APD wird ein neues Bemessungssystem zu entwickeln haben, welches auf maximal acht zusätzlichen Gehaltsstufen basiert und den nachfolgenden Kriterien Rechnung trägt. Bei der Bemessung wird als gewichtigster Umstand zu berücksichtigen sein, in welchem Umfang und Ausmass die betreffende Zusatzausbildung in der konkreten Funktion als Lehrkraft direkt umsetzbar ist (qualitatives Element); dazu sind insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen zum Berufsauftrag von Lehrkräften zu beachten (Entscheid der Erziehungsdirektion vom 18. Dezember 2015 i. S. R. B.-S., E. 2.2.3.2.2). Umsetzbar ist gleichbedeutend mit anwendbar (vgl. Ziffer 2.3.2.3.1).